Häufig gestellte Fragen zum Thema Wahlrecht und die Antworten der KinderRÄchTsZÄnker (FAQ)
1. Inhaltliche Fragen
- Warum klagt Ihr Euer Wahlrecht ein?
- Ab wann soll man wählen dürfen?
- Sollen dann auch Säuglinge an die Urne gehen? Das geht doch nicht.
- Wollen Kinder überhaupt wählen?
- Sind Kinder nicht viel zu unreif zum Wählen?
- Glaubt Ihr, daß sich Jugendliche gut genug mit Politik auskennen, um zu wissen, was sie wählen?
- Meint Ihr nicht, daß Kinder viel zu leicht zu beeinflussen sind?
- Besteht nicht die Gefahr, daß Eltern ihre Kinder zwingen, eine bestimmte Partei zu wählen?
- Habt Ihr nicht Angst, daß Kinder nicht wissen, was sie tun und die Bedeutung ihrer Entscheidungen nicht verstehen?
- Glaubt Ihr nicht, daß radikale Parteien vom Kinderwahlrecht profitieren werden?
- Meint Ihr nicht, daß das Wahlrecht Kinder überfordert und ihnen zuviel Verantwortung aufbürdet?
- Menschen unter 18 haben doch auch weniger Pflichten als Erwachsene, wieso sollten sie dann mehr Rechte bekommen?
- Sind Kinderparlamente nicht bessere Beteiligungsformen?
- Was haltet Ihr vom Wahlrecht ab 16?
- Mit 14 bzw. 16 erhalten Jugendliche auch eine Reihe anderer Rechte. Wäre es nicht sinnvoll, das Wahlrecht da einzureihen?
- Seid Ihr auch für die Wählbarkeit von Jugendlichen?
- Durch Wahlen ändert sich doch sowieso nichts - wird häufig gesagt.
- Wie ist Eure Meinung zum Familien- und Stellvertretungswahlrecht?
- Glaubt Ihr denn, daß sich durch das Kinderwahlrecht viel verbessern wird?
2. Juristische Fragen
3. Sonstige Fragen
1. Inhaltliche Fragen
Warum klagt Ihr Euer Wahlrecht ein?
Unserer Meinung nach, gibt es keinen Grund, Kinder und
Jugendliche vom Wahlrecht auszuschließen. Das Recht auf politische Mitbestimmung
ist ein demokratisches Menschenrecht. In einer Demokratie muß gelten,
daß alle Menschen, die von Entscheidungen betroffen sind, sich am Zustandekommen
dieser Entscheidungen beteiligen können, und das geschieht hierzulande
durch Wählen.
Zur Zeit werden die Interessen von jungen Menschen in
der Politik nur unzureichend berücksichtigt. Dies wird sich erst ändern,
wenn Kinder und Jugendliche das Wahlrecht haben. Schließlich wollen
alle Parteien auch von den Kindern und Jugendlichen, die dann 20% Wählerpotential
darstellen, gewählt werden. Wir gehen davon aus, daß dann alle Parteien
kinderrechtliche Forderungen in ihre Programme aufnehmen werden.
Außerdem wollen wir auf die auch in anderen Bereichen
schlechte Rechtsstellung von Kindern hinweisen.
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Ab wann soll man wählen dürfen?
Unsere Forderung ist das Wahlrecht ohne Altersbeschränkung.
Das heißt: Jeder, der will, soll wählen dürfen. Genau wie es keine gesetzliche
Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion
oder wegen Behinderungen gibt, sollte es auch keine aufgrund des Alters
geben.
Demokratie bedeutet, daß keiner ausgegrenzt wird: Ein
Mensch eine Stimme. Im Gesetz ist deshalb die "Allgemeinheit"
der Wahlen festgeschrieben worden.
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Sollen dann auch Säuglinge an die Urne gehen? Das geht
doch nicht.
Wir werden immer wieder, manchmal spöttisch, auf diesen
Punkt angesprochen. Vermutlich werden die meisten kleinen Kinder nicht
wählen gehen. Es handelt sich um ein Recht und nicht um eine Verpflichtung.
Und auch die Unfähigkeit eines Menschen, zur Wahl zu gehen, darf
egal wie alt er ist nicht dazu führen, daß man ihm das Recht
dazu auch noch wegnimmt. Eine neue Altersgrenze bei zum Beispiel 5 Jahren
könnte nicht prinzipiell begründet werden und bliebe undemokratisch.
Es muß sichergestellt werden, daß keiner aufgrund seines
Alters gehindert wird. Wir schlagen vor, daß jeder Mensch, wenn er das erste
Mal wählen will, einmalig und höchstpersönlich zu seinem örtlichen Wahlamt gehen muß, um sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Und dann ist es egal,
ob er 7, 16 oder 25 Jahre alt ist. Bei jeder darauffolgenden Wahl wäre er automatisch dabei, ohne sich neu eintragen lassen zu müssen.
Wir finden, daß mit der Frage nach den Babies von unserer
menschenrechtlichen Grundidee abgelenkt wird.
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Wollen Kinder überhaupt wählen?
Darum geht es nicht. Soll man etwa das Demonstrationsrecht
abschaffen, weil die meisten Menschen nie an einer Demonstration teilnehmen?
Auch Frauen wollten mehrheitlich nicht wählen, als das Frauenwahlrecht
eingeführt wurde. Wahlrecht heißt ja nur, daß man wählen darf. Ob man
dann tatsächlich an der Wahl teilnimmt, ist einem freigestellt.
Selbst wenn es vielleicht nur eine Minderheit der Kinder und Jugendlichen ist: Es gibt welche, die tatsächlich wählen wollen. Und wir wollen nicht, daß deren Interesse dadurch kaputtgemacht wird, daß man sie aus dem politischen Geschehen ausgrenzt.
Das geringere politische Interesse vieler Jugendlicher hat sicherlich auch damit zu tun, daß sie keinen Anlaß sehen, sich mit Politik zu beschäftigen, wenn sie doch ohnehin nicht wählen dürfen. Sobald Kinder und Jugendliche das Wahlrecht haben, werden eine Reihe sie bewegender Themen in der Politik überhaupt erst angesprochen.
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Sind Kinder nicht viel zu unreif zum Wählen?
Es geht beim Wählen nicht um Reife. Die meisten glauben,
daß man zum Wählen befähigt sein muß. Es ist wichtig, sich klarzumachen,
was Demokratie bedeutet:
Wenn sich Menschen oder Parteien nicht einigen können,
welche Meinung "richtig" ist, wird abgestimmt. Es gibt keine
Instanz, die über die Qualität der Argumente entscheiden könnte, außer
dem jeweiligen einzelnen Menschen mit seinem persönlichen Gewissen,
seinen persönlichen Werten, Wünschen, Ängsten und Sympathien. Deshalb
entscheiden in der Demokratie nicht Qualitäten, sondern Mehrheiten
Stimmenzahlen. Jede Stimme hat dabei das gleiche Gewicht und es ist
völlig egal, welche Argumente hinter der einzelnen Wahlentscheidung
stehen.
Deshalb ist es undemokratisch also verfassungswidrig
wenn Kindern das Wahlrecht mit Argumenten, die ihre Qualität
und Qualifikation betreffen, vorenthalten wird.
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Glaubt Ihr, daß sich Jugendliche gut genug mit Politik
auskennen, um zu wissen, was sie wählen?
Was heißt eigentlich "sich mit Politik auskennen"?
Wählen heißt doch: Ich wähle jemanden, der meine Interessen am besten
vertritt.
Und der Stil der Politik würde sich bei einer Wahlrechtsänderung
vermutlich ändern. Kinderwahlrecht heißt für die Erwachsenen nämlich
umdenken: Politiker müssen sich Mühe geben und Wahlprogramme und Wahlreden
so schreiben, daß Kinder sie kapieren können.
Im Übrigen kennen sich viele Erwachsene überhaupt nicht
mit Politik aus, ohne ihr Wahlrecht abgesprochen zu bekommen. Wer würde
denn festlegen wollen, worauf es bei der politischen Urteilsfähigkeit
ankommt? Selbst wenn es einen Test für politische Urteilsfähigkeit gäbe,
würde er nicht zu starren Altersgrenzen führen.
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Meint Ihr nicht, daß Kinder viel zu leicht zu beeinflussen
sind?
Alle Menschen beeinflussen sich ständig. Und in dem
Sinn ist es wichtig, daß Kinder und alle anderen Menschen beeinflußbar
sind, denn sonst wären Wahlen, oder zumindest Wahlkämpfe völlig überflüssig.
Natürlich besteht die Gefahr, daß man absichtlich falsch
informiert wird. Auch alten Menschen, die vielleicht schon senil geworden
sind, kann dies leicht passieren; deswegen wird ihnen aber nicht das
Wahlrecht entzogen. Wahrscheinlich sind Kinder sogar durchschnittlich
in erhöhtem Maße beeinflußbar und leichter manipulierbar als erwachsene
Menschen. Das liegt u.a. auch daran, daß viele sich vorher nur sehr
wenig politische Gedanken gemacht haben. Warum auch? Sie hatten ja bisher
keinen Grund dazu, da sie sowieso nicht gefragt wurden.
Beeinflussung ist vor allem dann problematisch, wenn sie nur einseitig erfolgt. Kinder haben aber nicht nur mit ihren Eltern zu tun. Das Wahlgeschehen wäre für sie auch an vielen Orten außerhalb der Familie ein Gesprächsthema, z.B. unter Freunden. Auf diese Weise werden Kinder von verschiedenen Seiten beeinflußt und kommen mit mehreren unterschiedlichen Ansichten in Kontakt. Letztendlich müssen sie sich doch wieder selbst eine Meinung bilden, wenn sie am Ende eine Stimme abgeben wollen.
Die Meinung von Menschen, mit denen man viel Zeit verbringt und denen man vertraut, spielt bei der eigenen Meinungsfindung sicherlich und zu recht eine wichtige Rolle. Wenn man der Wirkung elterlicher Beeinflussung das in der Öffentlichkeit mit viel weniger Vorbehalten diskutierte Stellvertreter-Modell gegenüberstellt (bei dem die Eltern, zusätzlich zu ihrer eigenen Stimme für jedes ihrer Kinder eine zusätzliche Stimme abgeben können), wird deutlich, welche Variante tatsächlich bedenklicher ist. Bei einem Stellvertreter-Wahlrecht haben die Eltern es nicht einmal mehr nötig, auf die Meinung der Kinder einzuwirken, weil ohnehin die Eltern allein entscheiden, was sie "für das Kind" wählen. Und es ist doch klar, daß sie mit der Stimme ihres Kindes das gleiche wählen wie mit ihrer eigenen. Bei einem echten Kinderwahlrecht ohne Stellvertretung haben die Kinder trotz aller Beeinflussung wenigstens die Möglichkeit, anders zu wählen.
Wir glauben auch, daß es den Parteien nicht so leicht gelingen wird,
Kinder mehr zu belügen als Erwachsene, weil diese Lügen von anderen Parteien
aufgedeckt werden und damit für die Lügnerpartei zu Stimmenverlust führen.
In dem Zusammenhang fällt uns immer das Märchen "Des Kaisers neue
Kleider" ein, in dem erst ein Kind der ganzen Verlogenheit ein
Ende gemacht hat. Die Erwachsenen mit ihrer ganzen Lebenserfahrung haben
sich von dem Lügner "beeinflussen" lassen...
Wenn der Wahlkampf um die Stimmen der Kinder zu krasse Formen annehmen sollte, müßte im Zweifelsfall der Wahlkampf reguliert werden, statt Kindern das Wahlrecht wegzunehmen.
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Besteht nicht die Gefahr, daß Eltern ihre Kinder zwingen,
eine bestimmte Partei zu wählen?
Das mit dem Zwingen klappt nicht ist klar, weil
die Kinder, wie alle anderen auch, in der Kabine alleine entscheiden
müssen. Die Gefahr der Aufdrängung eines fremden Willens besteht natürlich.
Es gibt viele Fälle, in denen Menschen Erfolg damit haben, auch Erwachsenen
ihre Wahlentscheidung aufzudrängen.
Es ist jedoch wichtig, sich folgendes zu verdeutlichen: Wer versucht, Kinder in ihrer Wahlentscheidung unter Druck zu setzen, begeht auch nach heutigem Recht eine Straftat. Auf Wählernötigung, Wählertäuschung und Wählerbestechung stehen nach §108 StGB Geldstrafe oder Gefängnis zwischen einem und zehn Jahren. In allen Teilen der Bevölkerung muß ein Unrechtsbewußtsein für solche Taten entstehen. Zwischen dem ernsthaften Vorhaben einer Partei, die Aufhebung der Altersgrenze als Gesetzentwurf in ein Parlament einzubringen, und dem Inkrafttreten der neuen Regelung werden vermutlich mehrere Jahre vergehen. In dieser Zeit wird sicherlich zu allen möglichen Gelegenheiten auch auf den fairen Umgang mit wahlberechtigten Kindern hingewiesen werden. Nicht nur Eltern, sondern auch wahlwillige Kinder werden von der Unzulässigkeit von Manipulationsversuchen wissen.
Erst seitdem das Wahlrecht für Frauen anerkannt wird,
würden Männer als Fieslinge gelten, wenn sie Frauen in ihrer Entscheidung
unter Druck setzen würden. Genauso würde es in ein paar Jahren nach
der Einführung des Wahlrechtes für die jungen Menschen aussehen. In
einer Gesellschaft, in der Kinder und Jugendliche nicht mehr als praktisch
unfertige, halbe Menschen gelten, in der sie Rechte haben, z.B. das
Wahlrecht, würden Eltern das mit ihren Kindern nicht mehr machen.
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Habt Ihr nicht Angst, daß Kinder nicht wissen, was
sie tun und die Bedeutung ihrer Entscheidungen nicht verstehen?
Zum einen meinen wir, daß diese Frage nicht nur wichtig
ist, wenn es um das Wahlrecht für Menschen unter 18 geht. Wir bezweifeln,
daß es nur eine Frage des Alters ist, ob Menschen die Tragweite ihrer
Entscheidungen mitbedenken.
Zum anderen denken wir, daß diese Angst nicht dazu führen
darf, Menschen vom Recht auf Mitbestimmung auszuschließen. Je früher
es gerade für junge Menschen auch von Bedeutung ist, sich zu informieren,
desto besser kann einer Gefahr von "Fehlentscheidungen" vorgebeugt
werden.
Wir glauben, daß niemand besser über die eigene Lebenssituation
Bescheid wissen kann, als man selbst. Dies trifft auch für Kinder und
Jugendliche zu.
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Glaubt Ihr nicht, daß radikale Parteien vom Kinderwahlrecht
profitieren werden?
Soetwas kann man nicht vorhersehen. Daß einige Jugendliche
im Moment radikale Parteien wählen würden, kommt vielleicht daher, daß
sie von keiner der etablierten Parteien richtig ernst genommen werden,
daß sie gesellschaftlich ausgegrenzt werden und sich mißverstanden fühlen.
Dies würde sich wahrscheinlich ändern, wenn Kinder und Jugendliche tatsächlich
Wählerpotential wären, weil sich dann alle Parteien auch um die Interessen
der jungen Menschen kümmern müßten. Letztendlich muß man aber jede Wahlentscheidung
akzeptieren. Wir halten es für sehr undemokratisch zu fragen "Na,
welche Leute lassen wir denn wählen, damit ein schönes Ergebnis rauskommt?".
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Meint Ihr nicht, daß das Wahlrecht Kinder überfordert
und ihnen zuviel Verantwortung aufbürdet?
Erstmal muß ja keiner wählen, es geht um das Recht zu
wählen und nicht um eine Pflicht. Außerdem muß man überlegen, ob der
gelegentliche Druck auf Kinder, der durch Wahlen und Wahlkampf entsteht,
schädlicher ist, als die Teilnahmslosigkeit und Ohnmacht, die dadurch
hervorgerufen wird, daß Kinder nicht wirklich an Entscheidungen beteiligt
werden.
Wir berufen uns auch auf viele neue wissenschaftlich
bestätigte Erkenntnisse aus der Entwicklungspsychologie und der Jugendforschung,
die bei der Verabschiedung des Grundgesetzes noch nicht vorlagen. Nach
deren Aussage wollen Kinder ernstgenommen werden und Verantwortung übernehmen
können.
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Menschen unter 18 haben doch auch weniger Pflichten
als Erwachsene, wieso sollten sie dann mehr Rechte bekommen?
Grundrechte stehen allen Menschen zu, ohne daß sie dafür
etwas leisten müssen. Und in einer Demokratie ist das Wahlrecht ein
herausragendes Grundrecht. Jeder hat es unabhängig davon, ob
er dumm, alkoholabhängig, verrückt, drogensüchtig oder sonstwas ist,
egal ob er sich für Politik interessiert und ob er weiß, zu welcher
Partei z.B. Helmut Kohl gehört. Nur Kindern wird dieses wichtige Recht
vorenthalten.
Abgesehen davon haben die Unter-18-jährigen sowieso
Pflichten, sogar zusätzliche: die Pflicht, ohne Lohn hart zu arbeiten
auch Schulpflicht genannt ab 6 Jahren, Kinder haben die
Pflicht, die elterlichen Erziehungsmaßnahmen zu ertragen, sie müssen sich
an alle Gesetze halten, obwohl sie nie mit darüber abstimmen durften,
ob sie diese Gesetze überhaupt wollen, mit 14 kann man sogar ins Gefängnis
kommen, mit 18 kommt dann die Wehrpflicht bis dahin durfte man
nie eine Partei wählen, die diese Wehrpflicht vielleicht abschaffen
würde. Die Folgen eines Krieges müßten die Kinder mindestens genauso
ausbaden wie Erwachsene.
Das Wahlrecht ist ein Menschenrecht, das man völlig
unabhängig von Pflichten hat.
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Sind Kinderparlamente nicht bessere Beteiligungsformen?
Nein. Selbst wenn in Kinderparlamenten über mehr als
nur Spielplätze und Zone 30 geredet würde und selbst wenn Kinderparlamente
echte Mitbestimmung und Einfluß auf die Politik böten, wären sie kein
Ersatz für das Kinderwahlrecht. Schließlich sind Bürgerinitiativen
auch kein Argument gegen das Wahlrecht für Erwachsene. Kinder sollen
mit Erwachsenen gleichberechtigt Einfluß auf die Politik haben können.
Im übrigen lassen sich Frauen auch nicht mit Frauenparlamenten abspeisen,
oder Rentner mit Rentnerparlamenten.
Bei Kinderparlamenten handelt es sich oft eher um Alibiveranstaltungen,
auf denen Politiker so tun, als seien sie kinderfreundlich.
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Was haltet Ihr vom Wahlrecht ab 16?
Eine Altersgrenze von 16 Jahren halten wir für genauso
undemokratisch wie eine von 18 oder 21. Uns geht es ja gerade darum,
daß das Alter kein Kriterium mehr ist. Abgesehen davon, ist die Argumentation,
die zum Wahlalter 16 geführt wird, unlogisch und könnte genauso gut
für das Alter von 15 oder 12 Jahren geführt werden. Eine Herabsetzung
läuft auf die Argumentation hinaus, daß "auch die 16jährigen schon
fähig" seien, obwohl es darum nicht geht.
Eine Senkung des Wahlalters ist lediglich eine quantitative
Veränderung, uns geht es aber um eine qualitative. Deshalb glauben wir
auch nicht, daß eine Senkung des Wahlalters ein "erster Schritt
in Richtung Abschaffung der Altersgrenze" ist. Wir befürchten,
daß es nach einer Wahlaltersenkung für etliche Jahre noch weniger Interesse
geben wird, die Frage nach dem Wahlrecht für junge Menschen grundsätzlich
zu klären.
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Mit 14 bzw. 16 erhalten Jugendliche auch eine Reihe anderer Rechte. Wäre es nicht sinnvoll, das Wahlrecht da einzureihen?
Eine solche Argumentation ist ziemlich unfair. Daß Kinder und Jugendliche auch von anderen elementaren Rechten bis zu einem bestimmten Alter ausgeschlossen sind, ist doch auch eine Folge davon, daß sie noch nicht wählen dürfen. Erst durch das Wahlrecht haben sie ein effektives Mittel in der Hand, um sich gegen Altersgrenzen auch in anderen Lebensbereichen zu wehren.
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Seid ihr auch für die Wählbarkeit von Jugendlichen?
Ja. Wir können uns auch vorstellen, daß es Jugendliche
gibt, die Politik aktiv mitgestalten können und wollen, um auf diese
Weise etwas zu verändern. Die Wählbarkeit könnte mit weniger Bedenken
eingeführt werden. Die Gefahr, daß ein politikunfähiges Kind gewählt
werden würde, ist sehr gering. Die Wähler würden sojemandem schließlich
nicht ihre Stimme geben.
Die Wählbarkeit ist gesetzlich an die Volljährigkeit
gebunden. Die Volljährigkeit wird in einem Bundesgesetz festgelegt.
Das aktive Wahlrecht ist aber direkt in der Verfassung auf 18 Jahre
festgeschrieben worden. Wir haben in unserer Verfassungsbeschwerde nur
das aktive Wahlrecht versucht einzuklagen, weil die Wählbarkeit nur
auf einem anderen juristischen Weg erstritten werden könnte.
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Durch Wahlen ändert sich doch sowieso nichts
wird häufig gesagt.
Erstens wäre selbst dies kein Grund, Kinder auszuschließen.
Und zweitens gehen wir davon aus, daß sich die Parteiprogramme im Sinne
der Kinder ändern würden, auch bei gleichbleibenden Prozentanteilen
der verschiedenen Parteien.
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Wie ist Eure Meinung zum Familien und Stellvertretungswahlrecht?
Wir finden gut, was wir dazu in einem Rechtskommentar
gefunden haben: "Das Wahlrecht ist weder veräußerlich noch verzichtbar,
weder abtretbar noch zur Ausübung übertragbar, es duldet keine Stellvertretung,
mit anderen Worten: es ist ein höchstpersönliches Recht."
Die Interessen der Eltern weichen oft erheblich von
den Interessen der Kinder ab. Wenn Eltern anstelle der Kinder wählen,
wird nicht die Meinung der Kinder, sondern die der Eltern im Parlament
repräsentiert. Das ist viel bedenklicher, als wenn Kinder von sich aus
das gleiche wie ihre Eltern wählen. Wenn Eltern "treuhänderisch"
die Wahlstimme ihrer Kinder abgeben dürften, würden sowohl der Grundsatz
der Direktheit der Wahl als auch jener der Geheimheit verletzt. Außerdem
wären die Kinder dann wieder von der tatsächlichen Mitbestimmung ausgeschlossen.
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Glaubt Ihr denn, daß sich durch das Kinderwahlrecht
viel verbessern wird?
Das ist uns eigentlich die wichtigste Frage, weil das
Kinderwahlrecht unserer Meinung nach viele positive Auswirkungen hat.
Da wäre das Selbstbewußtsein der Menschen unter 18, das natürlich steigen
würde. Viele Erwachsene würden junge Menschen mit ganz anderen Augen
sehen. Plötzlich haben die Ansichten der Kinder einen viel höheren Wert.
Vor allem die Folgen der jetzigen politischen Entscheidungen, die erst
in vielen Jahren wirksam werden, würden mehr beachtet werden. Eigenschaften,
die mit dem Alter eher nachlassen, würden durch die von uns angestrebte
Änderung des Wahlrechts eine größere Rolle spielen: Neugierde, Offenheit,
Gerechtigskeitssinn, Phantasie, Zärtlichkeit, Lebensfreude, Creativität,
Verletzbarkeit... Durch das Ernstnehmen der Forderungen von Kindern
und Jugendlichen, was das Wahlrecht ja darstellt, würden sich auch erwachsene
Wähler beeinflussen lassen. Die Mitbestimmung junger Menschen ist nach
unserer Überzeugung eine Bereicherung für jede Gesellschaft.
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2. Juristische Fragen
Im Grundgesetz steht doch "Wahlberechtigt ist,
wer das 18. Lebensjahr vollendet hat".
Im Grundgesetz steht aber auch "Alle Menschen sind
vor dem Gesetz gleich" und vor allem "Alle Staatsgewalt geht
vom Volke aus". Unser Rechtsanwalt Dr. Merk hat sich eine ganze
Weile damit beschäftigt. "Volk" wird im Gesetz nämlich folgendermaßen
definiert: "Die Gesamtheit der in der BRD seßhaften und sich zu
ihr bekennenden deutschen Staatsbürger". Kinder gehören also auch
zum Volk. Menschen dürfen von der Wahl nur aus "zwingenden Gründen"
ausgeschlossen werden. Und dieser zwingende Grund wurde bisher nur so
formuliert, daß der Ausschluß der Kinder und Jugendlichen "historisch
erhärtet" sei. Praktisch ist das einzige Argument, das angeführt
wird, um in Deutschland 16 Millionen Menschen vom Wahlrecht auszuschließen,
der berühmte Satz "Das war schon immer so". Mit diesem "Argument"
dürften Frauen auch heute noch nicht wählen.
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Wogegen hat sich die Verfassungsbeschwerde im Einzelnen
gerichtet?
Die Beschwerde richtete sich gegen den Art. 38(2) des
Grundgesetzes. Es gab noch nie eine Verfassungsbeschwerde, die sich
gegen eine Norm in der Verfassung gerichtet hat. Wir sagen ja praktisch,
daß der Artikel 38(2), in dem die Altersbegrenzung steht, verfassungswidrig
ist, weil er gegen Artikel 20 verstößt: "Alle Staatsgewalt geht
vom Volke aus". Das wurde in der Beschwerde damit begründet, daß
nur dieser Artikel 20 und Artikel 1 mit dem sogenannten "Ewigkeitswert"
versehen sind, d.h. sie können auch nicht mit einer 2/3 Mehrheit im
Bundestag und Bundesrat gestrichen oder verändert werden. Selbst der
Bundespräsident Roman Herzog, der ja vorher Präsident des Verfassungsgerichts
war, meinte, daß der Artikel 20 als höherrangig eingestuft werden könnte
als Art. 38(2). Er nennt Art. 20 eine Staatsfundamentalnorm.
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Warum wurde die Beschwerde nicht zur Verhandlung zugelassen?
Verfassungsbeschwerden gegen "ein Gesetz oder einen
sonstigen Hoheitsakt" müssen innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden
der näheren Bestimmungen des Gesetztes eingereicht werden. Benjamin
und Rainer hätten die Beschwerde also schon lange vor ihrer Geburt einreichen
müssen. Daß das nicht geht, ist klar. Den Verfassungsrichtern ist das
aber offenbar egal. Unser Rechtsanwalt bezweifelt die Richtigkeit dieser
Entscheidung, da nach Art 19(4) GG jedermann, der in seinen Rechten
verletzt wird, der Rechtsweg offenstehen muß.
Inhaltlich wurde unserer Forderung aber nichts entgegengesetzt.
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Habt Ihr nach der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde
weiter gemacht?
Ja. Im Mai 1997 beantragte Robert Rostoski beim Wahlamt
von BerlinMitte, in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eingetragen
zu werden. Da er bei der Bundestagswahl erst 17 Jahre alt war, wurde
der Antrag abgelehnt. Dagegen reichte Robert Rostoski Anfang Februar
1998 Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Am 14. September 1998
wurde die Klage verhandelt und als unzulässig abgewiesen.
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Wie hat das Gericht beim Verfahren "Eintragung ins
Wählerverzeichnis" reagiert?
Die Klage wurde als unzulässig abgewiesen, weil das
Verwaltungsgericht nicht in die Durchführung der Bundestagswahl eingreifen
dürfe. Der angestrebte Verwaltungsrechtsweg sei nicht gegeben, weil
ein "besonders gestalteter Instanzenweg" vorgesehen sei, wenn
das Wählerverzeichnis beanstandet wird.
Da es im vorliegenden Fall nur um einen konkreten und
einmaligen Vorgang gehe, gelte die Vorschrift des Bundeswahlgesetzes,
wonach ein Einspruch gegen die Eintragung ins Wahlverzeichnis als reiner
Verwaltungsakt vom Wahlleiter endgültig beschieden werden könne. Eine
gerichtliche Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Bundeswahlgesetzes
ist damit nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ausgeschlossen.
Anstelle der Klage sei ein "Wahlprüfungsverfahren"
nach dem Bundeswahlgesetz angemessen. Das Verwaltungsgericht könne nur
entscheiden, wenn es ein "zu abstrahierendes Feststellungsinteresse"
gäbe. Dies sei nicht der Fall, da sich die Klage lediglich auf die unmittelbar
bevorstehende Wahl bezöge.
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Was sagt Ihr zu dem ablehnenden Urteil des Verwaltungsgerichts?
Das Gericht hat es sich sehr einfach gemacht, weil es
erneut einer inhaltlichen Auseinandersetzung aus dem Weg gegangen ist.
Natürlich besteht ein "zu abstrahierendes Feststellungsinteresse",
da es ja nicht nur um Robert Rostoski, sondern auch um Millionen anderer
Kinder und Jugendlicher jetzt und in der Zukunft geht.
Die Versperrung des Rechtsweges ist ein Verstoß gegen die grundgesetzliche
Rechtswegegarantie und damit auch gegen das Rechtsstaatsprinzip.
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Was habt Ihr als nächstes gemacht, um an Euer Wahlrecht zu kommen?
Wir haben die Bundestagswahl vom 27. September 1998
angefochten. Das heißt, wir haben uns mit ausführlicher juristischer
Begründung an den Wahlprüfungsausschuß des Deutschen Bundestages
gewendet. Dieser sollte prüfen, ob es rechtmäßig war, Kinder und Jugendliche
von dieser konkreten Wahl auszuschließen oder ob durch den Ausschluß
der Kinder der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verletzt wurde und
die Wahl damit ungültig war. Im Prinzip müßte dann neu gewählt werden.
In der Vergangenheit führten Wahlprüfungen allerdings noch nie zu Neuwahlen,
in einigen Fällen wurden jedoch die Gesetze geändert. Uns zumindest
würde das ausreichen.
Nachdem der Wahlprüfungsausschuß über ein Jahr lang
ber insgesamt etwas mehr als 100 Wahlenfechtungen beraten hatte, legte
er am 30. September seine Beschlußempfehlung den Abgeordneten zur Abstimmung
vor.
Der Ausschuß schlug vor, alle Wahlprüfungsbeschwerden
abzulehnen. Ohne daß die einzelnen Abgeordneten unsere Beschwerde überhaupt
kannten, lehnten sie sie im Paket mit all den anderen Fällen ab.
Eingereicht wurde die Wahlprüfungsbeschwerde von drei
K.R.Ä.T.Z.Ä.-Leuten. Erstens: Robert Rostoski, weil mit ihm diese Etappe
angefangen hat und weil er als damals 17jähriger auch von allen
ernst genommen wird. Zweitens: Martin Wilke, weil er schon 18 und deshalb
unbestritten wahlberechtigt war. Und Drittens: Paula Sell, weil sie
erst 13 Jahre alt war und damit deutlich wird, daß es uns nicht nur
um die Leute ab 16 geht.
Im Fall von Martin Wilke wurde die Beschwerde als "offensichtlich
unbegründet" abgelehnt. Im Fall von Robert Rostoski und Paula Sell
wurde sie als "unzulässig" abgelehnt, da sie nicht wahlberechtigt
gewesen seien, und somit die Wahl nicht anfechten dürften auch
wenn sie sie gerade deshalb anfechten, weil ihnen das Wahlrecht
vorenthalten wird.
Damit wurde unser Anliegen schon wieder nicht inhaltlich diskutiert.
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Wie ging es nach der Ablehnung der Wahlprüfungsbeschwerde durch
den Bundestag weiter?
Gegen die Entscheidung des Bundestages konnten wir
als zweite Stufe des Wahlprüfungsverfahrens innerhalb
von zwei Monaten beim Bundesverfassungsgericht klagen. Das haben wir
auch getan. Um zugelassen zu werden, brauchte jeder Kläger die Unterstützung
von mindestens 100 Wahlberechtigten, die ihm "beitreten",
also schriftlich ihre Unterstützung erklären.
Am 29. November 1999 haben wir dann die erneute Verfassungsbeschwerde
zusammen mit etwa 160 Unterstützungsunterschriften eingereicht.
Wie hat das Verfassungsgericht über die Gültigkeit der Bundestagswahl
entschieden?
Am 5. Juli 2000 schrieb
uns der Bundesverfassungsrichter Dr. Jentsch, daß Bedenken gegen die
Erfolgsaussichten der Beschwerde bestehen.
Es ist von jeher aus zwingenden
Gründen als mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verträglich
angesehen worden, dass die Ausübung des Wahlrechts an die Erreichung
eines Mindestalters geknüpft wird. Dieses von jeher heißt nichts
anderes als es war schon immer so. Dieses Argument ist nicht mehr
als ein Vorurteil.
Weiter schrieb der Richter,
daß sich Verfassungsprinzipien in der Regel nicht rein verwirklichen
ließen. Die Altersgrenze sei die auf das unvermeidbare Minimum beschränkte
Ausnahme von der Allgemeinheit der Wahl. Die Altersgrenze sei also zwar
eine Einschränkung dieses Verfassungsgrundsatz, aber es gehe ja gar
nicht anders! Egal, was so ein paar Jugendliche da reden.
Der Richter gab uns Gelegenheit
zu prüfen, ob die Beschwerde aufrechterhalten bleiben soll". Unser
Anwalt Merk ergänzte daraufhin die Klagebegründung. Allerdings half
das auch nicht mehr.
Am 9. Oktober 2000 lehnten
die sieben Verfassungsrichter die Klage unter Verweis auf das Schreiben
von Juli einstimmig und ohne weitere Begründung ab. Das Gericht ist
der inhaltlichen Auseinandersetzung also plump ausgewichen.
Was macht Ihr nun, nach dem erneuten Scheitern Eurer Verfassungsklage?
Nun müssen wir den Druck von unten organisieren. Am 10. März 2002 haben wir gemeinsam mit landesweiten Schülervertretungen und anderen Jugendorganisationen die Kampagne "Ich will wählen" gestartet.
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3. Sonstige Fragen
Wie seid Ihr auf das Thema Wahlrecht gekommen?
Seit Ende 1992 sind wir K.R.Ä.T.Z.Ä. als Gruppe zusammen
und haben schon verschiedene Aktionen gemacht und Materialien herausgegeben.
Zum Beispiel das Plakat "Was wir an der Schule falsch finden",
die Kinderrechtsfibel "KinderRÄCHTzwiebel" oder das Wahlprogramm
der Moskitos in dem GRIPS Theaterstück "Die Moskitos sind da!".
Immer ging es um grundsätzliche Rechte für Kinder. Überall müssen wir
die Erfahrung machen, daß wir wenig Möglichkeiten haben, mitbestimmen
zu können. Außerdem waren wir bei allen möglichen Veranstaltungen wie
Kindergipfel oder -parlamenten. Gerade diese Veranstaltungen waren oft
Alibi für irgendwelche Politiker, wirkliche Veränderungen oder tatsächliches
Mitspracherecht gab es nicht. Die Schule z.B. können wir nicht durch
ein Plakat, durch Schülervertretung oder sogar durch Kinderparlamente
ändern, sondern nur, wenn wir wirklich mit darüber abstimmen können.
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Wer steht bisher auf Eurer Unterstützerliste?
Es sind einige Leute, wie der Bürgerrechtler Jens Reich,
die Jugendbuchautoren Gudrun Pausewang und Klaus Kordon, der Leiter
des GRIPSTheaters Volker Ludwig, der Buchautor Ekkehard von Braunmühl,
die Liedermacher Bettina Wegner und Gerhard Schöne und der Aktionskünstler
Ben Wargin. Es gibt auch Politiker, die uns unterstützen, wie z.B. den
früheren Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Berliner Jugendsenator
Thomas Krüger (SPD), den ehem. Vorsitzenden der PDS-Bundestagsfraktion
Gregor Gysi, die frühere Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion Dorle Marx
und die Jugendpolitikerin Christel Hanewinckel (MdB), sowie Landtagsabgeordnete
in verschiedenen Bundesländern. Mittlerweile unterstützen uns auch das
Grün-alternative Jugendbündnis, die Katholische Junge Gemeinde Bayern
und die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG). Ebenso
der bekannte Jugendsozialforscher Prof. Klaus Hurrelmann und Institutionen
wie das Deutsche Kinderhilfswerk oder der Bundesverband Aktion Humane
Schule.
Es stehen noch mehr auf dieser Liste, aber trotzdem wünschen wir uns,
daß die Liste immer länger wird. Auf dieser Liste sollen auch völlig
verschiedene Leute, die völlig verschiedene Sachen tun, die aus verschiedenen
Schichten kommen, draufstehen. Wir haben Journalisten, Universitätsprofessoren,
Psychologen, Juristen, Kinderrechtler, Buchautoren, Politiker, Künstler
verschiedener Richtungen usw. Es soll heißen: Wir tun normalerweise
alle die verschiedensten Sachen, aber haben alle ein Anliegen: Mehr
Rechte für Kinder und Jugendliche!
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Glaubt Ihr nicht, daß Politiker Eure Aktion nur deshalb
unterstützen, weil sie sich Stimmengewinne für ihre Partei versprechen?
Das kann schon sein. Wenn Kinder am Ende wirklich mitbestimmen
können, haben wir da nichts dagegen.
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Wie hattet Ihr 1995 Eure Chancen beim Bundesverfassungsgericht
eingeschätzt?
Das war wirklich schwierig zu sagen. Wenn die Beschwerde
ersteinmal zur Verhandlung zugelassen worden wäre, dann wären die Chancen,
den Prozeß zu gewinnen, gar nicht so schlecht gewesen. Vorher mußte
aber in einem Vorprüfungsverfahren entschieden werden, ob die Klage
berhaupt verhandelt wird. Es war also vor allem wichtig, dem Vorprüfungsausschuß
klarzumachen, daß in der Frage des Wahlalters ein Klärungsbedarf besteht.
Leider fiel die Entscheidung ja gegen uns aus.
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Wie lange habt Ihr an der Verfassungsbeschwerde gearbeitet?
Die Idee besteht schon seit Herbst 1994, aber konkret
wurde es, als wir zufällig zusammen mit Dr. Peter Merk in einer Talkshow
zum Thema Kinderrechte waren. Der erste Entwurf war dann Ostern 1995
fertig.
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Wann wurde die Verfassungsbeschwerde eingereicht?
Die Verfassungsbeschwerde wurde am 23. August 1995 eingereicht.
Aus diesem Anlaß veranstalteten wir eine Pressekonferenz, zu der etwa
60 Journalisten kamen.
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Habt Ihr alles selber ausgedacht und organisiert?
Nein, nicht alles. Viele Menschen aus der Kinderrechtsbewegung,
wie z.B. John Holt, fordern schon seit über zwanzig Jahren das Wahlrecht
ohne Altersbeschränkung. Unsere eigenen Ideen fließen da mit ein. Und
der Verein Netzwerk SPIEL / KULTUR Prenzlauer Berg e.V. unterstützt
uns; auch sogenannte erwachsene Leute, die bei uns mitmachen, helfen
uns bei der Organisation.
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Wie teuer waren die Wahlrechtsprozesse und wer hat
sie bezahlt?
Das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht ist kostenlos, aber das
Honorar für unseren Rechtsanwalt belief sich auf ca. 30 000 DM. Dazu
kommen noch einige Kosten für Porto, Büro usw. Wir haben das alles durch
Spenden finanziert. Für die Eintragung ins Wahlverzeichnis und das Wahlprüfungsverfahren
kamen erneut etwa 12 000 DM für Honorar und Büromaterial auf uns zu.
Wir sind also wieder auf viele Geldspenden angewiesen. Unser Konto befindet
sich bei der Berliner Sparkasse (BLZ 100 500 00) und hat die Nummer
62 001 2170. Unser Verein kann Spendenbescheinigungen für das Finanzamt
ausstellen.
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Könntet Ihr Euch vorstellen, eine eigene Partei zu
gründen, wenn das Kinderwahlrecht eingeführt wird?
Man müßte dann darüber nachdenken, wenn es soweit ist.
Es gibt bestimmt junge Menschen, die sogar Parteien gründen würden.
Vermutlich entstehen verschiedene Parteien, und vielleicht sind wir
bei einer davon mit von der Partie. Aber vielleicht ändert sich bei
einer solch fundamentalen Wahlrechtsänderung sowieso soviel, daß wir
ber ganz neue Wege nachdenken können, wie wir die Gesellschaft verändern.
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Warum macht Ihr keine Aktionen zum Ausländerwahlrecht?
Wir wären natürlich die Letzten, die gegen das Ausländerwahlrecht
protestieren würden. Das Wahlrecht für die Nichtdeutschen, die ihren
Lebensmittelpunkt hier haben, sollte in einer Demokratie eigentlich
selbstverständlich sein, genauso wie das Kinderwahlrecht. Aber es gibt
Interessenverbände, die sich darum kümmern, und wir setzen uns jetzt
erstmal für unsere Rechte ein.
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Wenn Kinder in Deutschland das Wahlrecht erhalten sollten,
dürften sie dann auch an Wahlen zum Europaparlament teilnehmen?
Diese Frage kann von uns nicht geklärt werden. Die beste
Lösung wäre natürlich, das Wahlrecht auch in den anderen Staaten ohne
Altersbeschränkung gelten zu lassen. Wenn die Altersgrenze in Deutschland
aufgehoben würde, hätte das natürlich internationale Folgen und würde
Aufsehen und kontroverse Diskussionen erregen. Aber wir werden ja sehen.
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© im August 1995, zuletzt aktualisiert im September 2002
(Version 8)
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