Anfechtung der Bundestagswahl
Nachdem die Eintragung von Robert Rostoski ins Wahlverzeichnis gescheitert ist, versuchen wir es nun mit einem - auch vom Gericht vorgeschlagenen - Wahlprüfungsverfahren. Ein entsprechendes Verfahren hatte nicht nur Robert Rostoski eingeleitet, sondern auch Martin Wilke, der bereits 18 ist und Paula Sell (13), deren Alter unser grundsätzliches Ansinnen - die Gleichberechtigung ohne Altersgrenze - so richtig deutlich macht.
Nach fast zwei Jahren erhielten wir nun die endgültige Antwort des Bundesverfassungsgerichtes. Hier können alle Dokumente nachgelesen werden - darunter ein Kommentar von Rechtsanwalt Peter Merk.
- Pressemitteilung "Kinder haben keine Wahl" anläßlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, 14.11.2000
- Kommentar von RA Merk zum Urteil des BVerfG, 10.11.2000
- Urteil der Bundesverfassungsgerichts, 02.11.2000
- Antwort von RA Merk auf die Rückfrage des BVerfG vom 5. Juli, 10.08.2000
- Pressemitteilung "Deutsches Kinderhilfswerk: Kinder müssen wählen dürfen" anläßlich des Beitritts des Deutschen Kinderhilfswerks zu unserer Verfassungsklage, 31.07.2000
- Rückfrage des Bundesverfassungsgerichts, 05.07.2000
- Pressemitteilung "Kinder sind Volk" anläßlich der Einreichung der Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe, 29.11.1999
- Verfassungsbeschwerde an das BVerfG - vollständiger Text von Rechtsanwalt Merk, 18.11.1999
- Pressemitteilung "Bundestag stimmt über Kinderwahlrecht ab", 29.09.1999
- Beschlußempfehlung des Bundestages über die Wahlprüfungsbeschwerden, 09.09.1999
- Pressemitteilung "Anfechtung der Bundestagswahl", 25.11.1998
- Wahlprüfungsbeschwerde an den Bundestag, 24.11.1998